Berufliche Verhaltensregeln für Psycholog*innen  

Eine Begutachtung wird in der Regel von einem Psycholog*innen durchgeführt, die bei einer Begutachtungsstelle angestellt sind. Viele Psychologen*innen sind Mitglied in einem Berufsverband. Der größte von ihnen ist der Berufsverband Deutscher Psychologen und Psychologinnen (BDP). Das BDP und die Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. haben Berufsethische Richtlinien für Psycholog*innen ausgearbeitet. Psycholog*innen, die dem BDP angehören, sind verpflichtet, sich daran zu halten.  

 

Verhaltensregeln  

Die Verhaltensregeln der Berufsordnung gehen von dem Grundsatz aus, dass ein*e Psycholog*in verantwortungsbewusst, integer, respektvoll und fachkundig handeln muss. Da die Verhaltensregeln in den Berufsethischen Richtlinien niedergelegt sind, ist für die Psycholog*innen klar, was erwartet werden kann. Aber auch Teilnehmer*innen/Patient*innen können diese Regeln einsehen. Die Verhaltensregeln schützen die Teilnehmer*innen vor unvorsichtigem Verhalten des Psycholog*innen. Neben den Berufsethischen Richtlinien gibt es auch die DIN 33430 für Eignungsdiagnostik. Dies ist eine Norm für Personalauswahl und -eignung beschreibt. Diese Norm legt fest, welche Verfahren genutzt werden dürfen, welche Anforderungen an Bewerber*innen gestellt werden dürfen und wie die Beurteilung stattfindet. Die DIN 33430 wahrt Bewerber*innen vor unsachgemäßen Auswahlverfahren. 

1. Recht auf informierte Einwilligung und Freiwilligkeit

Zusammenfassung: Die Teilnahme an einem Assessment ist immer freiwillig. Du kannst nicht zur Teilnahme gezwungen werden. Bevor das Assessment beginnt, musst du ausdrücklich und nachweislich deine Zustimmung geben. Diese Einwilligung ist nur dann gültig, wenn du im Voraus vollständig über das Verfahren aufgeklärt wurdest. 

Grundlage:  

  • DIN 33430: Diese Norm legt explizit fest, dass die Teilnahme freiwillig ist und der/die Kandidat*in vorab seine/ihre Teilnahmeabsicht erklären muss. 
  • Berufsordnung des BDP: Die Berufsordnung verlangt, dass Psycholog*innen die Einwilligung ihrer Klient*innen für alle wesentlichen Maßnahmen einholen. 
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Das europäische Datenschutzrecht erfordert eine eindeutige, freiwillige und informierte Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. 

2. Recht auf umfassende Information (Aufklärungspflicht)

Zusammenfassung: Du hast das Recht, vor Beginn des Assessments klare und verständliche Informationen zu erhalten. Dies umfasst den Zweck der Untersuchung (z. B. Auswahl für eine Stelle), den Inhalt und den Ablauf der Tests, die voraussichtliche Dauer sowie die Art und Weise, wie die Ergebnisse verwendet und an wen sie berichtet werden. 

Grundlage:  

  • DIN 33430: Fordert, dass Kandidat*innen bei der Einladung und zu Beginn der Untersuchung adäquat über Ziel, Ablauf, Dauer und Funktion der Untersuchung informiert werden. 
  • Berufsordnung des BDP: Psycholog*innen haben eine Pflicht, ihre Klient*innen über alle wesentlichen Aspekte des Verfahrens aufzuklären. 

 3. Recht auf fachlich und wissenschaftlich fundierte Verfahren

Zusammenfassung: Das Assessment muss professionellen und wissenschaftlichen Qualitätsanforderungen genügen. Das bedeutet, dass die angewendeten Methoden und Tests objektiv, zuverlässig (reliabel) und gültig (valide) sein müssen. Das Verfahren darf nicht auf unwissenschaftlichen Methoden basieren. 

Grundlage:  

  • DIN 33430: Das Hauptziel dieser Norm ist die Sicherstellung der Qualität und der wissenschaftlichen Fundierung von Assessments. Die Norm stellt detaillierte Anforderungen an die Planung, Durchführung und Auswertung des Prozesses. 
  • Berufsordnung des BDP: Schreibt vor, dass Psycholog*innen ihre berufliche Tätigkeit auf wissenschaftlicher Grundlage ausüben und sich kontinuierlich fortbilden. 

 

4. Recht auf Vertraulichkeit und Datenschutz (Schweigepflicht)

Zusammenfassung: Alle Informationen, die du während des Assessments preisgibst, sowie alle Ergebnisse unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Psycholog*innen und andere Beteiligte dürfen diese Informationen nicht ohne deine ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergeben, auch nicht an den (potenziellen) Arbeitgeber. Die Speicherung und Verarbeitung deiner Daten muss den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. 

Grundlage:  

  • Strafgesetzbuch (StGB) § 203: Dieser Paragraph stellt die Verletzung der beruflichen Schweigepflicht u. a. durch Psycholog*innen unter Strafe. Dies ist ein sehr stark verankertes Recht. 
  • Berufsordnung des BDP: Enthält detaillierte Regeln zur Schweigepflicht. 
  • DSGVO: Regelt den Schutz, die Speicherung und die Verarbeitung personenbezogener Daten. 

 

5. Recht auf Einsichtnahme in die eigenen Unterlagen

Zusammenfassung: Du hast das Recht, die dich betreffenden Ergebnisse und das Gutachten einzusehen. Dies ermöglicht es dir, die Ergebnisse und Schlussfolgerungen zu überprüfen. 

Grundlage:  

  • Berufsordnung des BDP: Legt explizit fest, dass Psycholog*innen ihren Klient*innen auf Verlangen Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen gewähren müssen. 
  • DSGVO (Artikel 15): Gewährt jeder Person das „Auskunftsrecht der betroffenen Person“ bezüglich der von einer Organisation über sie gesammelten personenbezogenen Daten. 

 

6. Recht auf Relevanz und Verhältnismäßigkeit (Zweckbindung)

Zusammenfassung: Der Inhalt des Assessments muss in direktem Zusammenhang mit den Anforderungen der Stelle oder der Ausbildung stehen, für die du getestet wirst. Fragen, die zu tief in dein Privatleben, deine politischen oder religiösen Überzeugungen eingreifen und keinen klaren Bezug zur Funktion haben, sind unzulässig. Der Eingriff in deine Persönlichkeitssphäre muss in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck stehen. 

Grundlage:  

  • DIN 33430: Fordert, dass eine Arbeits- und Anforderungsanalyse die Grundlage für jedes Assessment bildet, um sicherzustellen, dass nur relevante Kompetenzen gemessen werden. 
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Verbietet, dass Entscheidungen auf irrelevanten persönlichen Merkmalen basieren. 
  • Grundgesetz: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Privatsphäre. 

 

7. Recht auf faire und gleiche Behandlung (Objektivität)

Zusammenfassung: Während des gesamten Assessments hast du Anspruch auf eine faire und respektvolle Behandlung. Das bedeutet, dass die Bedingungen (z. B. Testraum, Instruktionen) standardisiert sein müssen und dass du nicht aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion oder anderen geschützten Merkmalen diskriminiert werden darfst. Die Beurteiler*innen müssen qualifiziert sein und objektiv urteilen. 

Grundlage:  

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Das deutsche Antidiskriminierungsgesetz, das die Gleichbehandlung im Arbeitsleben vorschreibt. 
  • DIN 33430: Stellt Anforderungen an die Objektivität des Verfahrens und die Qualifikation der Beurteiler*innen, um Voreingenommenheit (Bias) zu minimieren. 
  • Berufsordnung des BDP: Verpflichtet Psycholog*innen, die Würde des Menschen zu achten und Diskriminierung zu vermeiden. 

 

8. Recht auf Beschwerde (Beschwerderecht)

Zusammenfassung: Wenn du der Meinung bist, dass deine Rechte verletzt wurden oder dass der/die Psycholog*in unethisch oder unprofessionell gehandelt hat, hast du das Recht, eine formelle Beschwerde einzureichen. 

Grundlage:  

  • Berufsordnung des BDP: Der Berufsverband verfügt über eine Ethikkommission und ein Ehrengericht, bei denen Beschwerden über Mitglieder behandelt werden können. Dies kann zu Sanktionen für den/die betreffende Psycholog*in führen. 

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